Energieausweise und Energieeinsparverordnung 2009
Öl, Gas und Strom werden immer teurer – und sind nur beschränkt
verfügbar. Nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes macht es daher Sinn,
regenerative Energiequellen wie Sonne, Wasser, Wind und Erdwärme zu
nutzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) sowie die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt es
plausibel und transparent für Bauherrn umzusetzen.
Heute ist die
Energiefrage eine Kernfrage zu jedem Projekt. Welche Energieversorgung
ist die richtige, welcher Energieträger ist auch längerfristig am
kostengünstigsten, am umweltverträglichsten und für das Projekt am
besten geeignet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein deutsches
Erfolgsmodell und wird laufend weiter entwickelt und überarbeitet.
Derzeit gilt die EnEV 2007, aber zum 01. 10. 2009 wird die EnEV 2009 in
Kraft treten, um dann 2012 durch eine noch verschärftere Version
ersetzt zu werden. Bis 2009 sollen die energetischen Anforderungen im
Gebäudebereich um 30% verschärft werden und bis 2012 sollen sogar
weitere 30% folgen.
Für die Bauherren, Investoren und
Entscheider ist die Fülle an Information und rechtlichen
Rahmenbedingungen unüberschaubar und lässt kaum Spielraum für eine
neutrale Bewertung. Seitens CON 3 wird eine kompetente und
professionelle Beratung für die Umsetzung moderner Energiekonzepte
geboten.